AGB

Allgemeine Bestell- und Lieferbedingungen

§ 1 Geltungsbereich


Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmen im Sinne des §14 BGB und nicht an Verbraucher.
Die vorliegenden Bedingungen gelten für alle – auch künftige – Verträge zwischen der Haarhoff GmbH (nachfolgend Verkäuferin) und dem Käufer. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Käufers gelten nur, wenn die Verkäuferin diesen im Einzelfall vorher schriftlich zugestimmt hat. Die vorliegenden Bedingungen gelten auch dann, wenn die Verkäuferin in Kenntnis abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführt.
Soweit in den vorliegenden Bedingungen die Schriftform gefordert wird, genügt zur Wahrung des Schriftformerfordernisses auch die Textform.


§ 2 Angebot

Alle Angebote der Verkäuferin sind freibleibend. Dies gilt auch für Abbildungen, Zeichnungen sowie Maß- und Gewichtsangaben. In einzelnen Fällen kann es produktionsbedingt zu geringfügigen Abweichungen von den angegebenen Gewichten und Maßen kommen. Die Qualität oder Gebrauchsfähigkeit des Artikels wird hierdurch jedoch nicht beeinträchtigt. Mündliche Auskünfte und Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie von der Verkäuferin schriftlich bestätigt werden.


§ 3 Lieferung
Gefahrübergang 

Die Lieferung der Ware erfolgt „ab Werk“.

Wird die Versendung der Ware vereinbart, so gehen Kosten und Gefahr auf den Käufer über, sobald die Verkäuferin die Ware dem Frachtführer übergibt. Erteilt der Käufer keine besonderen Weisungen für die Versendung, so wählt die Verkäuferin die Transportart und den Transportweg nach billigem Ermessen aus. Der Abschluss einer Transportversicherung ist Sache des Käufers.


§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise gelten „ab Werk“ zuzüglich Umsatzsteuer. Etwaige Kosten für Verpackung und Transport werden gesondert berechnet.
 Es gilt ein Mindestbestellwert von 500,- EUR netto. Für Musterbestellungen wird eine Pauschale von 25,00 EUR zzgl. Umsatzsteuer berechnet. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis ohne Abzug binnen zwei Wochen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Rabatte oder Skonti werden nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung gewährt.
Alle Zahlungen sind bargeldlos auf das Geschäftskonto der Verkäuferin vorzunehmen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Geldes auf dem Konto der Verkäuferin maßgeblich. Kommt der Käufer mit der Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Bei einer Zahlungseinstellung des Käufers oder bei einem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers ist die Verkäuferin berechtigt, von dem Käufer die sofortige Bezahlung aller bereits gelieferter Waren zu verlangen, unabhängig davon, ob die Zahlungen fällig sind oder nicht. Die Verkäuferin ist weiterhin berechtigt, ausstehende Lieferungen einzubehalten und nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und – sofern die Vorauszahlung oder Sicherheit nicht binnen einer angemessenen Frist geleistet werden – ohne erneute Fristsetzung von dem Vertrag zurückzutreten.
Ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur insoweit zu, als seine Gegenforderungen unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind. Die Verkäuferin kann die Ausübung des Zurückbehaltungsrechtes durch Sicherheitsleistung abwenden, die auch durch eine selbstschuldnerische Bankbürgschaft erbracht werden kann.


§ 5 Lieferzeit

Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von der Verkäuferin schriftlich bestätigt wurden. Die Verkäuferin ist zu Teillieferungen berechtigt.
Die Lieferfrist beginnt, sobald die schriftliche Auftragsbestätigung dem Käufer zugegangen ist. Die Verkäuferin ist jedoch erst dann zur Lieferung verpflichtet, wenn sämtliche von dem Käufer beizubringenden Unterlagen, Zahlungen und Sicherheiten bei der Verkäuferin eingegangen sind. Insoweit behält sich die Verkäuferin die Einrede des nicht erfüllten Vertrages vor.
Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn die Ware innerhalb der vereinbarten Frist oder dem vereinbarten Termin versandbereit ist und die Verkäuferin dies dem Käufer schriftlich mitteilt.
Kommt der Käufer in Annnahmeverzug oder verletzt er schuldhaft seine sonstigen Mitwirkungspflichten, ist die Verkäuferin berechtigt, den ihr entstandenen Schaden sowie die Mehraufwendungen geltend zu machen. Weitergehende Ansprüche der Verkäuferin bleiben hiervon unberührt. Verzögert sich die Versendung der Ware aus Gründen, die nicht von der Verkäuferin zu vertreten sind, ist diese berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers einzulagern.
Kommt die Verkäuferin in Lieferverzug, so ist der Käufer nur insoweit zum Rücktritt von dem Vertrag berechtigt, als eine Lieferung noch nicht erfolgt ist, es sei denn, der Verkäufer hat an der teilweisen Erfüllung des Vertrages kein Interesse; in diesem Falle ist der Käufer zum Rücktritt von dem gesamten Vertrage berechtigt.
Die Verkäuferin ist dem Käufer nach den gesetzlichen Bestimmungen zum Schadenersatz verpflichtet, soweit der Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinne von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder § 376 HGB ist. Darüber hinaus haftet die Verkäuferin dem Käufer nur dann auf Schadenersatz, wenn der Lieferverzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruht. Beruht der Lieferverzug auf grober Fahrlässigkeit oder auf einer schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, so ist die Schadenersatzhaftung der Veräuferin auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Soweit die Schadensersatzhaftung der Verkäuferin ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die Schadensersatzhaftung ihrer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.


§ 6 Prüfungspflicht
Gewährleistung, ergänzende Bedingungen für Waren, die im Kundenauftrag bedruckt wurden (Abnahmefiktion)
 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware nach Erhalt unverzüglich zu prüfen und Mängel unverzüglich anzuzeigen. Erfolgt die Mängelanzeige nicht binnen einer Frist von drei Tagen nach Erhalt der Ware, ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen; dies gilt nicht für Mängel, die trotz unverzüglicher Prüfung der Ware nicht erkennbar waren.  Im Übrigen gelten die Bestimmungen der §§ 377 ff. HGB.
Bei einem Mangel der Kaufsache ist die Haarhoff GmbH nach ihrer Wahl zur Nacherfüllung in Form der Mängelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Der Kunde ist verpflichtet, der Haarhoff GmbH eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung zu gewähren und seinen diesbezüglichen Mitwirkungspflichten nachzukommen, andernfalls wird die Haarhoff GmbH von ihrer Verpflichtung zur Mängelbeseitigung frei. Im Falle der Mängelbeseitigung ist die Haarhoff GmbH verpflichtet, alle zum Zwecke der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Erfolgt die Mängelbeseitigung nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder schlägt die Mängelbeseitigung fehl, so ist der Kunde dann nach seiner Wahl berechtigt, von dem Vertrage zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Hat der Kunde bereits Teillieferungen erhalten, so ist der Kunde nur wegen des nicht erfüllten Teiles des Vertrages zum Rücktritt berechtigt, es sei denn, der Kunde hat an der teilweisen Erfüllung des Vertrages kein Interesse.
Die Haarhoff GmbH ist dem Kunde wegen eines Mangels der Kaufsache nach den gesetzlichen Bestimmungen zum Schadenersatz verpflichtet, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruht. Beruht der Schaden lediglich auf grober Fahrlässigkeit oder einer schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, so ist die Schadenersatzhaftung der Haarhoff GmbH auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Diese Haftungsbegrenzung gilt auch, soweit der Kunde von dem Vertrage zurücktritt und Schadenersatz statt der Leistung begehrt.
Für die schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die Haarhoff GmbH nach den gesetzlichen Bestimmungen; dies gilt auch für die Haftung nach dem Produkhaftungsgesetz.
Weitere Schadenersatzansprüche wegen eines Mangels der Kaufsache sind ausgeschlossen. Soweit die Schadensersatzhaftung der Haarhoff GmbH ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die Schadensersatzhaftung ihrer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
 Ergänzende Bedingungen für Waren, die im Kundenauftrag bedruckt wurden: Der Kunde ist verpflichtet, vertragsgemäße Ware nach Erhalt abzunehmen, sofern nicht nach der Beschaffenheit der Ware eine Abnahme ausgeschlossen ist, § 640 Abs. 1 BGB. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Die Ware gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht binnen einer Frist von drei Tagen nach Erhalt der Ware die Abnahme unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert, § 640 Abs. 2 Satz 1 BGB.
Geringfügige Abweichungen bei der Farbe und/ oder dem Druckbild gelten als vertragsgemäß und berechtigen den Kunden nicht zu Gewährleistungsansprüchen.
§ 7 Gesamthaftung

Eine weiterführende Haftung auf Schadenersatz als in den Bestimmungen der §§ 5 und 6 ausgeführt ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. Der Ausschluss gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruches auf Ersatz des Schadens statt der Leistung den Ersatz nutzloser Aufwendungen begehrt. Soweit die Schadensersatzhaftung der Verkäuferin ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die Schadensersatzhaftung ihrer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.


§ 8 Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag im Eigentum der Verkäuferin (Eigentumsvorbehalt).
Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware durch den Käufer ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Beklagten unzulässig. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter ist der Käufer verpflichtet, die Verkäuferin unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen vorzulegen, damit die Verkäuferin erforderlichenfalls Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann.


§ 9 Gerichtsstand – Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Verkäuferin in Leverkusen. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Leverkusen. Dies gilt auch, wenn der Käufer im Zeitpunkt der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat. Die Verkäuferin ist jedoch berechtigt, ein anderes zuständiges Gericht anzurufen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.


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